{"id":8315,"date":"2024-09-23T22:55:37","date_gmt":"2024-09-23T20:55:37","guid":{"rendered":"https:\/\/royals-club.es\/?page_id=8315"},"modified":"2025-02-20T07:27:24","modified_gmt":"2025-02-20T06:27:24","slug":"statuten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/royals-club.es\/de\/statuten\/","title":{"rendered":"Statuten"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"8315\" class=\"elementor elementor-8315\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-a275947 legaltxt e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"a275947\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-81a236e elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"81a236e\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2>STATUTEN<\/h2><h3>KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<\/h3><p><strong>Artikel 1: Name und Natur<\/strong><\/p><p>Unter dem Namen \u201eASOCIACI\u00d3N Basic Hemps Royals Club\u201c wurde am 20. NOVEMBER 2023 in MALAGA (MALAGA) eine Organisation mit Vereins- und gemeinn\u00fctzigem Charakter gegr\u00fcndet, die unter dem Schutz der Bestimmungen des Artikels 22 der spanischen Verfassung steht, des Organgesetzes 1\/2002 vom 22. M\u00e4rz zur Regelung des Vereinigungsrechtes und anderer geltender Bestimmungen zur Entwicklung und Anwendung dieses Gesetzes, des Gesetzes 4\/2006 vom 23. Juni \u00fcber Vereinigungen in Andalusien sowie der \u00fcbereinstimmenden normativen Bestimmungen.<\/p><p>Das Regime der Vereinigung wird durch die Bestimmungen dieser Satzung bestimmt.<\/p><p><strong>Artikel 2: Rechtspers\u00f6nlichkeit und Rechtsf\u00e4higkeit<\/strong><\/p><p>Der Verein besitzt eine eigene Rechtspers\u00f6nlichkeit und volle Handlungsf\u00e4higkeit und kann somit alle Handlungen vornehmen, die zur Erf\u00fcllung des Zwecks, f\u00fcr den er gegr\u00fcndet wurde, notwendig sind, vorbehaltlich der Bestimmungen der Rechtsordnung.<\/p><p><strong>Artikel 3: Staatsangeh\u00f6rigkeit und Wohnsitz<\/strong><\/p><p>Der gegr\u00fcndete Verein besitzt die spanische Staatsangeh\u00f6rigkeit.<\/p><p>Der eingetragene Sitz befindet sich in CALLE CUARTELES, N\u00ba66, ERDGESCHOSS, T\u00dcR 3, MALAGA (MALAGA), mit CP: 29002, damit er f\u00fcr alle Zwecke eingetragen werden kann.<\/p><p>Die \u00c4nderung der Anschrift bedarf der Zustimmung der eigens zu diesem Zweck einberufenen Generalversammlung und der \u00c4nderung der vorliegenden Satzung.<\/p><p>Die Zustimmung der Generalversammlung ist dem Vereinsregister innerhalb eines Monats mitzuteilen und entfaltet erst ab dem Zeitpunkt der Eintragung Wirkungen sowohl f\u00fcr die Mitglieder als auch f\u00fcr Dritte.<\/p><p><strong>Artikel 4: Wirkungsbereich<\/strong><\/p><p>Der r\u00e4umliche Geltungsbereich, in dem die Vereinigung haupts\u00e4chlich ihre Aktivit\u00e4ten aus\u00fcbt, ist REGIONAL, d.h. das Gebiet Andalusiens.<\/p><p><strong>Artikel 5: Dauer<\/strong><\/p><p>Die Vereinigung wird auf unbestimmte Zeit gegr\u00fcndet.<\/p><h3>KAPITEL II GEGENSTAND DER VEREINIGUNG<\/h3><p><strong>Artikel 6: Ziele<\/strong><\/p><p>Die Ziele der Vereinigung sind die folgenden<\/p><p>a) MEDIZINISCHE UND THERAPEUTISCHE ZWECKE.<\/p><p>b) VERWENDUNG UND LEGALISIERUNG VON CANNABIS<\/p><p>c) Bereitstellung eines H\u00f6chstma\u00dfes an Informationen f\u00fcr die Mitglieder.<\/p><p>d) AUSBILDUNGS- UND FORSCHUNGST\u00c4TIGKEITEN.<\/p><p>e) WORKSHOPS zur Sensibilisierung f\u00fcr den Gebrauch und zur Standardisierung.<\/p><p>f) GASTRONOMISCHE AKTIVIT\u00c4TEN UND ORGANISATION VON VERANSTALTUNGEN.<\/p><p>\u201eES WIRD AUSDR\u00dcCKLICH DARAUF HINGEWIESEN, DASS DAS ZIEL DER VEREINIGUNG NICHT DARIN BESTEHT, TOXISCHE, NARKOTISCHE ODER PSYCHOTROPE DROGEN ANZUBAUEN, ZU PRODUZIEREN, ZU VERTREIBEN, ZU F\u00d6RDERN ODER DEN KONSUM ZU ERLEICHTERN, DIE NICHT UNTER DIE VON DEN IN SPANIEN GELTENDEN KONVENTIONEN UND VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN AUSDR\u00dcCKLICH ZUGELASSENEN F\u00c4LLE FALLEN\u201c.<\/p><p>\u201eDas Ziel der Vereinigung ist es vielmehr, einen sicheren Raum zu schaffen, in dem der korrekte und legale Gebrauch von Cannabis geteilt und gew\u00e4hrt wird, um unseren Beitrag zu aufgekl\u00e4rten und verantwortungsbewussten Mitb\u00fcrgern zu leisten. Damit ein respektvolles Verhalten gegen\u00fcber anderen gew\u00e4hrleistet ist und diese nicht gest\u00f6rt werden. Mindestens genauso wichtig ist uns aber, dass wir helfen, Missbrauch zu verhindern und ihm durch Aufkl\u00e4rung und Unterst\u00fctzung entgegenzuwirken\u201c.<\/p><p>Um dies zu erreichen, werden die folgenden Aktivit\u00e4ten durchgef\u00fchrt:<\/p><p>VORTRAGSREIHE<\/p><p>KULTURELLE UND P\u00c4DAGOGISCHE VERANSTALTUNGEN UND AKTIVIT\u00c4TEN<\/p><p>DIREKTE INFORMATIONSKURSE UND VORTR\u00c4GE<\/p><p>AKTIVIT\u00c4TEN ZUR KOEXISTENZ<\/p><h3>KAPITEL III GENERALVERSAMMLUNG<\/h3><p><strong>Artikel 7: Generalversammlung<\/strong><\/p><p>Das oberste Organ der Vereinigung ist die Generalversammlung, die sich aus allen Mitgliedern zusammensetzt.<\/p><p>Sie fasst ihre Beschl\u00fcsse nach dem Prinzip der Mehrheit oder der internen Demokratie und tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.<\/p><p>Die Versammlungen k\u00f6nnen ordentlicher oder au\u00dferordentlicher Art sein und werden in der in dieser Satzung angegebenen Weise einberufen.<\/p><p><strong>Artikel 8: Einberufung<\/strong><\/p><p>Die Versammlungen werden von der Person, die den Vorsitz innehat, auf eigene Initiative, auf Beschluss des Verwaltungsrats oder auf Antrag einer Anzahl von Mitgliedern, die mindestens 10 % betr\u00e4gt, einberufen.<\/p><p>&#8211; Sobald der Verwaltungsrat die Einberufung einer Generalversammlung beschlossen hat, beruft der Pr\u00e4sident diese innerhalb einer Frist von h\u00f6chstens f\u00fcnfzehn Kalendertagen nach Annahme des Beschlusses ein. Zwischen der Einberufung und dem f\u00fcr die Versammlung vorgesehenen Termin m\u00fcssen mindestens f\u00fcnfzehn Kalendertage liegen.<\/p><p>&#8211; Der von den Mitgliedern gestellte Antrag auf Einberufung enth\u00e4lt die Tagesordnung der Versammlung und f\u00fcgt die f\u00fcr die Beschlussfassung erforderlichen Unterlagen oder Informationen bei, sofern diese zu diesem Zweck zu ber\u00fccksichtigen sind.<\/p><p>Der Antrag ist beim Sekretariat der Vereinigung einzureichen; nach dem Abstempeln wird dem Antragsteller eine Kopie zur\u00fcckgesandt.<\/p><p>Der Verantwortliche des Sekretariats der Vereinigung unterrichtet nach Pr\u00fcfung der formalen Erfordernisse (Anzahl der Mitglieder, Einberufung und ggf. Unterlagen) unverz\u00fcglich das Pr\u00e4sidium, damit dieses innerhalb von f\u00fcnfzehn Kalendertagen nach Vorlage des Antrags die Versammlung einberufen kann, die innerhalb von drei\u00dfig Kalendertagen nach der Antragstellung stattfinden soll. Wenn der Antrag nicht den formalen Erfordernissen entspricht, betrachtet der Leiter des Sekretariats ihn als nicht formuliert und nimmt ihn zu den Akten, wobei er das Mitglied an der Spitze der Liste oder der Unterschriftenliste benachrichtigt.<\/p><p>Wenn die Person, die den Vorsitz innehat, die Versammlung nicht innerhalb der im vorherigen Absatz festgelegten Fristen einberuft, sind die Projekttr\u00e4ger berechtigt, die Generalversammlung einzuberufen, indem sie diese Punkte in der Einberufung zum Ausdruck bringen, die von der Person an der Spitze der Unterschriftenliste oder des Antrags zu unterzeichnen ist.<\/p><p><strong>Artikel 9: Form der Einberufung<\/strong><\/p><p>Die Einberufung, die von den dazu berechtigten Personen gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des vorhergehenden Artikels vorgenommen wird, muss mindestens f\u00fcnfzehn Kalendertage vor der Abhaltung der Generalversammlung mitgeteilt und am schwarzen Brett ausgeh\u00e4ngt werden, sofern ein solches vorhanden ist.<\/p><p>Die Mitteilung muss die Tagesordnung sowie Ort, Datum und Uhrzeit der ersten und zweiten Einberufung enthalten.<\/p><p>Die f\u00fcr die Beschlussfassung erforderlichen Unterlagen und Informationen m\u00fcssen den Mitgliedern mindestens f\u00fcnfzehn Kalendertage vor der Versammlung im Sekretariat der Vereinigung zur Verf\u00fcgung stehen.<\/p><p><strong>Artikel 10: ordentliche Generalversammlung<\/strong><\/p><p>Die ordentliche Generalversammlung findet mindestens einmal j\u00e4hrlich innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Gesch\u00e4ftsjahres statt, um die folgenden Tagesordnungspunkte zu behandeln:<\/p><p>1. Verlesung und gegebenenfalls Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung (ordentliche oder au\u00dferordentliche Generalversammlung)<\/p><p>2. Pr\u00fcfung und ggf. Genehmigung des Rechnungsabschlusses des vergangenen Jahres.<\/p><p>3. Pr\u00fcfung und ggf. Genehmigung des Haushaltsplans f\u00fcr das Haushaltsjahr.<\/p><p>4. Pr\u00fcfung des T\u00e4tigkeitsberichts und ggf. Genehmigung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Verwaltungsrats.<\/p><p>5. Gegebenenfalls Genehmigung des T\u00e4tigkeitsprogramms.<\/p><p><strong>Artikel 11: Au\u00dferordentliche Generalversammlung.<\/strong><\/p><p>F\u00fcr die Verabschiedung von anderen als den im vorhergehenden Artikel genannten Beschl\u00fcssen wird eine au\u00dferordentliche Generalversammlung einberufen, die insbesondere folgende Themen behandelt<\/p><p>1. die \u00c4nderung der Statuten.<\/p><p>2. Aufl\u00f6sung der Vereinigung.<\/p><p>3. Ernennung des Vorstandes.<\/p><p>4. Ver\u00e4u\u00dferung und Verf\u00fcgung \u00fcber das Verm\u00f6gen.<\/p><p>5. Gr\u00fcndung einer F\u00f6deration, Konf\u00f6deration oder Union von Verb\u00e4nden oder ihre Integration in eine solche F\u00f6deration, Konf\u00f6deration oder Union, falls sie bereits besteht.<\/p><p>6. Genehmigung der \u00c4nderung der Anschrift, die eine \u00c4nderung der Satzung nach sich zieht.<\/p><p><strong>Artikel 12. die Satzung<\/strong><\/p><p>Die ordentliche und die au\u00dferordentliche Generalversammlung sind auf die erste Einberufung hin g\u00fcltig konstituiert, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend oder vertreten ist; auf die zweite Einberufung hin, unabh\u00e4ngig von der Zahl der anwesenden Mitglieder.<\/p><p>F\u00fcr die Berechnung der Mitgliederzahl oder der Gesamtzahl der Stimmen werden die von den Mitgliedern erteilten Vollmachten oder Delegationen dem Sekret\u00e4r zu Beginn der Versammlung vorgelegt.<\/p><p>Die Personen, die den Vorsitz und den Schriftf\u00fchrer der Versammlung f\u00fchren sollen, werden zu Beginn der Versammlung bestimmt.<\/p><p><strong>Artikel 13. Beschlussfassung<\/strong><\/p><p>Alle Angelegenheiten werden in der Reihenfolge der Tagesordnung er\u00f6rtert und zur Abstimmung gebracht. Der Vorsitzende er\u00f6ffnet die Aussprache, indem er eine erste Runde von Wortmeldungen einleitet, in der er nach Genehmigung das Wort erteilt; er leitet auch die Aussprachen und kann eine zweite Runde von Wortmeldungen einleiten oder das Wort f\u00fcr Anspielungen erteilen.<\/p><p>Die Beschl\u00fcsse der Generalversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Mitglieder gefasst, wenn die Zahl der Ja-Stimmen die der Nein-Stimmen \u00fcbersteigt.<\/p><p>Eine qualifizierte Mehrheit ist jedoch erforderlich, die sich ergibt, wenn die Ja-Stimmen die H\u00e4lfte der von den anwesenden oder vertretenen Mitgliedern abgegebenen Stimmen \u00fcbersteigen, und zwar f\u00fcr Beschl\u00fcsse \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins, die \u00c4nderung der Satzung, die Ver\u00e4u\u00dferung oder Ver\u00e4usserung von Verm\u00f6genswerten und die Verg\u00fctung der Mitglieder des Verwaltungsrats.<\/p><p>Die Beschl\u00fcsse der Generalversammlung, die den Namen des Vereins, die Adresse, die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke und T\u00e4tigkeiten, den T\u00e4tigkeitsbereich und sonstige Satzungs\u00e4nderungen betreffen, sowie die Beschl\u00fcsse \u00fcber die Ernennung von Vorstandsmitgliedern, die Er\u00f6ffnung und Schlie\u00dfung von Delegationen, die Gr\u00fcndung von Verb\u00e4nden, Konf\u00f6derationen und Vereinigungen und die Aufl\u00f6sung sind innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung dem Vereinsregister zur Eintragung zu melden.<\/p><p><strong>Artikel 14: Vertretung oder Bevollm\u00e4chtigung<\/strong><\/p><p>Die Vertretung oder Stimm\u00fcbertragung ist nur f\u00fcr die Sitzung oder Einberufung g\u00fcltig, f\u00fcr die sie erteilt wurde; jede unbefristete \u00dcbertragung oder Vertretung ist ung\u00fcltig.<\/p><p>Die Vollmacht oder Stimmrechts\u00fcbertragung ist schriftlich niederzulegen, wobei die Personalien und die Mitgliedsnummer der delegierenden und der vertretenen Person anzugeben sind; sie ist von beiden zu unterzeichnen und zu paraphieren.<\/p><h3>KAPITEL IV VERTRETUNGSORGAN<\/h3><p><strong>Artikel 15: Definition und Mandat<\/strong><\/p><p>Der Vorstand (oder eine \u00e4hnliche Bezeichnung) ist das kollegiale Organ, das die Interessen der Vereinigung leitet, verwaltet und vertritt, unbeschadet der Befugnisse der Generalversammlung als souver\u00e4nes Organ.<\/p><p>Seine Amtszeit betr\u00e4gt 4 Jahre. Nach Ablauf dieses Zeitraums erfolgt seine Erneuerung und die damit verbundene Eintragung. Die Generalversammlung zur Ernennung oder Erneuerung des Verwaltungsrats wird vor Ablauf der festgelegten Amtszeit einberufen.<\/p><p><strong>Artikel 16: \u00c4mter<\/strong><\/p><p>Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern, von denen eines der Pr\u00e4sident, das andere der Sekret\u00e4r und das andere der Schatzmeister ist, die von der Generalversammlung ernannt und abberufen werden.<\/p><p>Die Aus\u00fcbung des Amtes ist pers\u00f6nlich, und das Stimmrecht kann in den Vorstandssitzungen nicht delegiert werden.<\/p><p><strong>Artikel 17: Wahl<\/strong><\/p><p>Um dem Vorstand anzugeh\u00f6ren, muss man vollj\u00e4hrig und im Vollbesitz seiner b\u00fcrgerlichen Ehrenrechte sein und darf keiner der in der geltenden Gesetzgebung festgelegten Unvereinbarkeiten ausgesetzt sein.<\/p><p>Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden von den Mitgliedern in einer au\u00dferordentlichen Generalversammlung gem\u00e4\u00df den Bestimmungen von Artikel 11 der Satzung gew\u00e4hlt.<\/p><p>Nach der Einberufung einer Generalversammlung zur Ernennung des Verwaltungsrats m\u00fcssen die Mitglieder, die ihr Recht auf Wahl aus\u00fcben wollen, ihre Kandidatur mindestens vierundzwanzig Stunden vor der Versammlung einreichen.<\/p><p>Im Falle einer Vakanz kann der Verwaltungsrat eine andere Person als vorl\u00e4ufigen Ersatz benennen, bis die endg\u00fcltige Wahl durch die zu diesem Zweck einberufene Generalversammlung erfolgt ist.<\/p><p><strong>Artikel 18: R\u00fccktritt<\/strong><\/p><p>Die Mitglieder des Verwaltungsrats scheiden aus folgenden Gr\u00fcnden aus ihren jeweiligen \u00c4mtern aus<\/p><p>a) Durch Tod oder Erkl\u00e4rung des Todes.<\/p><p>b) Aufgrund von Unf\u00e4higkeit, Disqualifikation oder Unvereinbarkeit gem\u00e4\u00df den Bestimmungen der Rechtsordnung.<\/p><p>c) Durch gerichtliche Entscheidung.<\/p><p>d) Durch Ablauf der Amtszeit. Bis zur Wahl eines neuen Verwaltungsrats durch die Generalversammlung bleibt dieser jedoch im Amt, was in allen zu unterzeichnenden Dokumenten entsprechend den jeweiligen Positionen zum Ausdruck kommt.<\/p><p>e) Durch freiwilligen R\u00fccktritt, der dem Vorstand schriftlich mitgeteilt wird.<\/p><p>f) Durch eine Vereinbarung, die von der Generalversammlung unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Formalit\u00e4ten angenommen wird.<\/p><p>g) Durch Verlust der Mitgliedschaft.<\/p><p>Die R\u00fccktritte und Ernennungen werden dem Vereinsregister mitgeteilt, damit sie ordnungsgem\u00e4\u00df registriert und ver\u00f6ffentlicht werden k\u00f6nnen.<\/p><p><strong>Artikel 19: Die Pr\u00e4sidentschaft<\/strong><\/p><p>Die Person, die den Vorsitz innehat, ist verantwortlich f\u00fcr:<\/p><p>a) Die rechtliche Vertretung der Vereinigung vor allen Personen, Beh\u00f6rden und \u00f6ffentlichen oder privaten Einrichtungen.<\/p><p>b) Er beruft die Sitzungen des Vorstands und der Generalversammlung ein, leitet sie, f\u00fchrt die Debatten, unterbricht und vertagt die Sitzungen.<\/p><p>c) Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse des Verwaltungsrats und der Generalversammlung, wobei er in der Lage ist, alle Arten von Handlungen und Vertr\u00e4gen vorzunehmen und die zu diesem Zweck erforderlichen Dokumente zu unterzeichnen, unbeschadet der Tatsache, dass jedes Organ in Aus\u00fcbung seiner Befugnisse bei der Annahme von Beschl\u00fcssen ausdr\u00fccklich ein anderes Mitglied des Verwaltungsrats zu deren Ausf\u00fchrung erm\u00e4chtigt.<\/p><p>d) Befolgung und Durchsetzung der Beschl\u00fcsse des Verwaltungsrats und der Generalversammlung.<\/p><p>e) Anordnung von Zahlungen und Bewilligung von Ausgaben.<\/p><p>f) Er l\u00f6st Stimmengleichheit durch seine Stimme aus.<\/p><p>g) Er genehmigt die Protokolle und Bescheinigungen der Vereinbarungen des Verwaltungsrats und der Generalversammlung.<\/p><p>h) Ergreifung aller dringenden Ma\u00dfnahmen, die f\u00fcr das gute Funktionieren der Vereinigung oder f\u00fcr die Entwicklung ihrer Aufgaben notwendig oder zweckm\u00e4\u00dfig sind, unbeschadet einer sp\u00e4teren Berichterstattung an den Vorstand.<\/p><p>i) Er \u00fcbt alle anderen Funktionen aus, die mit seiner Stellung als Pr\u00e4sident des Verwaltungsrats und der Vereinigung verbunden sind.<\/p><p><strong>Artikel 20: Die Vizepr\u00e4sidentschaft<\/strong><\/p><p>Der Vizepr\u00e4sident nimmt die Aufgaben des Pr\u00e4sidenten bei Abwesenheit oder Krankheit wahr und kann in den F\u00e4llen, in denen der Verwaltungsrat oder die Generalversammlung dies beschlie\u00dft, auch im Namen der Vereinigung handeln.<\/p><p><strong>Artikel 21: Der Sekret\u00e4r<\/strong><\/p><p>Der Sekret\u00e4r hat die folgenden Aufgaben:<\/p><p>a) Er nimmt an den Sitzungen des Verwaltungsrats und der Generalversammlung teil und fertigt die Protokolle an und genehmigt sie.<\/p><p>b) Er beruft die Sitzungen des Verwaltungsrats und der Versammlung ein.<\/p><p>c) Unverz\u00fcgliche Unterrichtung des Pr\u00e4sidiums \u00fcber den Antrag der Mitglieder auf Einberufung einer Sitzung gem\u00e4\u00df Artikel 8 der vorliegenden Satzung.<\/p><p>d) Entgegennahme und Versendung von Mitteilungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Mitglieder sowie von Mitteilungen, Datenanforderungen, Berichtigungen, Bescheinigungen oder anderen schriftlichen Dokumenten, von denen er Kenntnis haben muss.<\/p><p>e) Bearbeitung der Gesellschaftsbeschl\u00fcsse, die in den entsprechenden Registern eingetragen werden k\u00f6nnen.<\/p><p>f) Vorbereitung des Gesch\u00e4ftsversands sowie der zu verwendenden oder zu ber\u00fccksichtigenden Unterlagen.<\/p><p>g) Ausstellung von Bescheinigungen \u00fcber die gefassten Beschl\u00fcsse und von sonstigen Bescheinigungen mit Zustimmung des Vorsitzenden sowie von den erforderlichen Berichten.<\/p><p>h) Er ist verantwortlich f\u00fcr die Archive, Dokumente und B\u00fccher der Vereinigung, mit Ausnahme der Rechnungsb\u00fccher, und verwahrt diese.<\/p><p>i) Alle anderen Funktionen, die dem Sekretariat zukommen.<\/p><p>Im Falle von Abwesenheit oder Krankheit und generell bei Vorliegen eines berechtigten Grundes wird der Sekret\u00e4r durch das j\u00fcngste Mitglied ersetzt.<\/p><p><strong>Artikel 22: Die Schatzkammer<\/strong><\/p><p>Das Amt des Schatzmeisters wird vom Schatzmeister ausge\u00fcbt:<\/p><p>a) Er sammelt die Gelder der Vereinigung ein, bewahrt sie auf und legt sie auf die vom Vorstand festgelegte Weise an.<\/p><p>b) Er nimmt mit Zustimmung des Pr\u00e4sidenten Zahlungen vor.<\/p><p>c) Unterzeichnung aller Inkasso- und Zahlungsdokumente mit Zustimmung des Pr\u00e4sidenten.<\/p><p>d) Die F\u00fchrung der Gesch\u00e4ftsb\u00fccher der Vereinigung und die frist- und formgerechte Erf\u00fcllung der steuerlichen Verpflichtungen.<\/p><p>e) Erstellung des Haushaltsvorentwurfs zur Genehmigung durch den Vorstand und anschlie\u00dfende Vorlage bei der Generalversammlung. In gleicher Weise wird der Generalversammlung der Jahresabschluss zur j\u00e4hrlichen Genehmigung vorgelegt.<\/p><p>f) Alle anderen Aufgaben, die sich aus seiner Eigenschaft als Schatzmeister und Verantwortlicher f\u00fcr die Wirtschafts- und Finanzverwaltung ergeben.<\/p><p><strong>Artikel 23: Mitglieder<\/strong><\/p><p>Die Mitglieder haben die Pflichten, die sich aus ihrer Position als Mitglieder des Vorstands ergeben, sowie die Pflichten, die ihnen vom Vorstand selbst durch die Einrichtung von Delegationen oder Arbeitsaussch\u00fcssen \u00fcbertragen werden.<\/p><p><strong>Artikel 24: Bevollm\u00e4chtigte<\/strong><\/p><p>Der Verwaltungsrat kann allgemeine oder besondere Bevollm\u00e4chtigte ernennen.<\/p><p><strong>Artikel 25: Einberufungen und Sitzungen<\/strong><\/p><p>1. F\u00fcr die g\u00fcltige Konstituierung des Verwaltungsrats, f\u00fcr die Abhaltung von Sitzungen, f\u00fcr Beratungen und f\u00fcr die Verabschiedung von Vereinbarungen muss die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend sein, wobei die Anwesenheit des Pr\u00e4sidenten und des Sekret\u00e4rs oder derjenigen, die sie vertreten, unbedingt erforderlich ist.<\/p><p>2. Der Verwaltungsrat tritt mindestens einmal im Vierteljahr und so oft es f\u00fcr das gute Funktionieren der Vereinigung erforderlich ist, auf Einberufung durch das Pr\u00e4sidium, auf eigene Initiative oder auf Initiative eines seiner Mitglieder zusammen.<\/p><p>3. Die Einberufung der Sitzungen erfolgt unter Einhaltung der Formvorschriften (Tagesordnung, Ort und Datum usw.) und muss mindestens 48 Stunden vor der Sitzung erfolgen.<\/p><p>4. Die Beratungen erfolgen nach denselben Regeln, wie sie in Artikel 13 f\u00fcr die Generalversammlung angegeben sind. Die Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, wobei bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag gibt.<\/p><p>5. Es kann kein Beschluss gefasst werden, der nicht auf der Tagesordnung steht, es sei denn, alle Mitglieder des Verwaltungsrats sind anwesend und stimmen ihm einstimmig zu.<\/p><p>6. Der Verwaltungsrat ist auch ohne vorherige Einberufung g\u00fcltig konstituiert, wenn alle seine Mitglieder anwesend sind und einstimmig zustimmen, gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des vorhergehenden Abschnitts \u00fcber Beschl\u00fcsse. Die so gebildeten Verwaltungsr\u00e4te werden als Universalverwaltungsrat bezeichnet.<\/p><p>7. An den Sitzungen des Verwaltungsrats k\u00f6nnen Personen mit Stimmrecht, aber ohne Stimme teilnehmen, die zuvor vom Pr\u00e4sidium einberufen oder eingeladen wurden und ausschlie\u00dflich beratende Funktion haben.<\/p><p><strong>Artikel 26: Befugnisse<\/strong><\/p><p>Der Verwaltungsrat hat die folgenden Befugnisse<\/p><p>a) Er stellt den T\u00e4tigkeitsplan auf.<\/p><p>b) Erteilung allgemeiner oder besonderer Vollmachten.<\/p><p>c) Er organisiert und entwickelt die von der Generalversammlung genehmigten Aktivit\u00e4ten.<\/p><p>d) Genehmigung des Haushaltsentwurfs zur endg\u00fcltigen Genehmigung durch die Generalversammlung.<\/p><p>e) Genehmigung des vom Schatzamt erstellten Rechnungsabschlusses, gegebenenfalls zur endg\u00fcltigen Genehmigung durch die Generalversammlung.<\/p><p>f) Erstellung des Jahresberichts \u00fcber die Aktivit\u00e4ten zur Berichterstattung an die Generalversammlung.<\/p><p>g) Die Bildung von Arbeitsaussch\u00fcssen, die er f\u00fcr die Entwicklung der ihm anvertrauten Aufgaben und der genehmigten Aktivit\u00e4ten sowie f\u00fcr alle anderen Angelegenheiten, die sich aus der Erf\u00fcllung des Gesellschaftszwecks ergeben, f\u00fcr angemessen h\u00e4lt. Diese Aussch\u00fcsse regeln ihre interne Arbeitsweise in der Weise, die sie in ihrer ersten konstituierenden Sitzung vereinbart haben.<\/p><p>h) Sie entscheiden \u00fcber Antr\u00e4ge auf Aufnahme von Mitgliedern.<\/p><p><strong>Artikel 27: Pflichten und Verantwortlichkeiten der Mitglieder des Verwaltungsrats<\/strong><\/p><p>Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind verpflichtet, die Ziele des Vereins zu erf\u00fcllen und durchzusetzen, an den Sitzungen, zu denen sie einberufen werden, teilzunehmen, ihre Aufgaben mit der Sorgfalt eines loyalen Vertreters zu erf\u00fcllen und in ihrem Handeln die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die vorliegende Satzung zu beachten.<\/p><p>Die Mitglieder des Verwaltungsrats haften gegen\u00fcber dem Verein f\u00fcr alle Sch\u00e4den und Verluste, die durch gesetzes- oder satzungswidrige oder fahrl\u00e4ssige Handlungen verursacht werden. Von der Haftung sind diejenigen befreit, die sich dem Beschluss, durch den diese Handlungen bestimmt werden, ausdr\u00fccklich widersetzen oder die an seiner Annahme nicht mitgewirkt haben.<\/p><p><strong>Artikel 28. Unentgeltlichkeit des Amtes<\/strong><\/p><p>Die Mitglieder des Verwaltungsrats \u00fcben ihr Amt unentgeltlich aus und d\u00fcrfen f\u00fcr die Wahrnehmung ihrer Aufgaben unter keinen Umst\u00e4nden eine Verg\u00fctung erhalten, unbeschadet des Anspruchs auf Erstattung der in Aus\u00fcbung ihres Amtes entstandenen Kosten, sofern diese ordnungsgem\u00e4\u00df und f\u00f6rmlich nachgewiesen werden.<\/p><h3>KAPITEL V GEMEINSAME BESTIMMUNGEN F\u00dcR DIE LEITENDEN ORGANE<\/h3><p><strong>Artikel 29: Protokolle<\/strong><\/p><p>1. \u00dcber jede Sitzung der Generalversammlung und des Verwaltungsrats wird vom Sekret\u00e4r ein Protokoll angefertigt, das notwendigerweise das f\u00fcr die g\u00fcltige Konstituierung erreichte Quorum (im Falle des Verwaltungsrats m\u00fcssen die Anwesenden erscheinen), die Tagesordnung der Sitzung, die Umst\u00e4nde des Ortes und der Zeit, zu denen die Sitzung stattgefunden hat, die Hauptpunkte der Beratungen sowie den Inhalt der gefassten Beschl\u00fcsse enth\u00e4lt.<\/p><p>2. Das Protokoll enth\u00e4lt auf Antrag der jeweiligen Mitglieder die Gegenstimmen zu den gefassten Beschl\u00fcssen, ihre Stimmenthaltung und die Gr\u00fcnde daf\u00fcr oder den Sinn ihrer Ja-Stimme. Ebenso hat jedes Mitglied das Recht, eine vollst\u00e4ndige Niederschrift seines Redebeitrags oder seines Vorschlags zu verlangen, sofern es entweder an Ort und Stelle oder innerhalb von achtundvierzig Stunden den Text vorlegt, der seinem Redebeitrag genau entspricht; dies wird in das Protokoll aufgenommen oder eine Kopie wird dem Protokoll beigef\u00fcgt.<\/p><p>3. Das Protokoll wird auf derselben oder der folgenden Sitzung genehmigt; abweichend davon kann der Sekret\u00e4r Bescheinigungen \u00fcber die angenommenen spezifischen Vereinbarungen ausstellen, in denen ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen wird, dass das Protokoll noch nicht genehmigt wurde.<\/p><p>4. Das Protokoll wird vom Sekret\u00e4r unterzeichnet und vom Vorsitzenden gegengezeichnet.<\/p><p><strong>Artikel 30: Anfechtung von Beschl\u00fcssen<\/strong><\/p><p>Die Beschl\u00fcsse der Generalversammlung und des Verwaltungsrats k\u00f6nnen vor den Zivilgerichten in der gesetzlich vorgesehenen Weise angefochten werden.<\/p><p>Die Mitglieder k\u00f6nnen die Beschl\u00fcsse und Handlungen der Vereinigung, die sie f\u00fcr satzungswidrig halten, innerhalb einer Frist von vierzig Tagen nach deren Annahme anfechten, indem sie deren Berichtigung oder Aufhebung und gegebenenfalls die vorbeugende Aussetzung beantragen oder beide Anspr\u00fcche im Rahmen der im Gesetz \u00fcber Zivilprozesse vorgesehenen Verfahren kumulieren.<\/p><p>Bis zur Beilegung etwaiger interner Streitigkeiten innerhalb der Vereinigung f\u00fchren die Antr\u00e4ge auf Eintragung der strittigen Angelegenheiten nur zu vorl\u00e4ufigen Vermerken.<\/p><h3>KAPITEL VI MITGLIEDER<\/h3><p><strong>Artikel 31: Klassen<\/strong><\/p><p>Innerhalb der Vereinigung gibt es die folgenden Kategorien von Mitgliedern:<\/p><p>Gr\u00fcndungsmitglieder, d. h. diejenigen, die am Gr\u00fcndungsakt der Vereinigung teilnehmen.<\/p><p>Ordentliche Mitglieder, d.h. diejenigen, die nach der Gr\u00fcndung der Vereinigung beitreten.<\/p><p>Ehrenmitglieder, d.h. Mitglieder, die aufgrund ihres Ansehens oder ihres Beitrags zur W\u00fcrde und Entwicklung der Vereinigung eine solche Auszeichnung verdient haben. F\u00fcr die Ernennung von Ehrenmitgliedern ist die Generalversammlung zust\u00e4ndig.<\/p><p><strong>Artikel 32: Erwerb des Status eines assoziierten Mitglieds<\/strong><\/p><p>Um den Status eines assoziierten Mitglieds zu erlangen, muss man eine nat\u00fcrliche oder juristische Person sein und ein Interesse an der Entwicklung der Ziele der Vereinigung haben.<\/p><p>Nat\u00fcrliche Personen, die Mitglied werden wollen, m\u00fcssen vollj\u00e4hrig sein.<\/p><p>IN DER GESCH\u00c4FTSSTELLE D\u00dcRFEN NUR MITGLIEDER ANWESEND SEIN. MINDERJ\u00c4HRIGEN IST DER ZUTRITT UNTER KEINEN UMST\u00c4NDEN GESTATTET.<\/p><p>Juristische Personen mit Vereinscharakter bed\u00fcrfen der ausdr\u00fccklichen Zustimmung ihres zust\u00e4ndigen Organs, solche mit institutionellem Charakter der Zustimmung ihres Leitungsorgans.<\/p><p>Der Antrag auf Erlangung des Status einer assoziierten Person wird, sofern die in der Satzung geregelten Voraussetzungen erf\u00fcllt sind, vom Verwaltungsrat angenommen.<\/p><p><strong>Artikel 33: Verlust des Status als assoziierte Person<\/strong><\/p><p>Der Status als assoziierte Person kann aus einem der folgenden Gr\u00fcnde verloren gehen:<\/p><p>a) Durch freien Willen. Zu diesem Zweck gen\u00fcgt eine an den Vorstand gerichtete schriftliche Austrittserkl\u00e4rung, die dem Sekret\u00e4r der Vereinigung vorzulegen ist. Der Austritt wird sofort ab dem Datum seiner Vorlage wirksam.<\/p><p>b) Bei Nichtbezahlung von drei Raten. In diesem Fall stellt das Schatzamt eine \u00dcberziehungsbescheinigung aus, die vom Pr\u00e4sidenten unterzeichnet wird. Sie wird wirksam, sobald das s\u00e4umige Mitglied benachrichtigt wird, und muss zwingend den Verlust der Mitgliedschaft beinhalten.<\/p><p>Ungeachtet der Bestimmungen des vorstehenden Abschnitts kann das Mitglied, das diesen Status aus dem oben genannten Grund verloren hat, ihn wiedererlangen, wenn es innerhalb von sechs Monaten nach der Mitteilung die f\u00e4lligen Mitgliedsbeitr\u00e4ge sowie die zwischen diesem Zeitpunkt und dem Datum des Antrags auf Wiederaufnahme verstrichenen Beitr\u00e4ge zuz\u00fcglich einer Vertragsstrafe in H\u00f6he eines Monatsbeitrags zahlt. Nach Ablauf dieser Frist wird kein neuer Antrag auf Mitgliedschaft angenommen.<\/p><p>c) Bei schwerwiegenden Verst\u00f6\u00dfen gegen die vorliegende Satzung oder gegen die von den Organen rechtskr\u00e4ftig beschlossenen Vereinbarungen.<\/p><p>F\u00fcr den Verlust der Mitgliedschaft aus diesem Grund ist ein begr\u00fcndeter Beschluss des Verwaltungsrats, der mit 2\/3 der rechtm\u00e4\u00dfig abgegebenen Stimmen gefasst wird, eine wesentliche Voraussetzung. Alle Mitglieder haben das Recht, vor der Beschlussfassung \u00fcber die den Ausschluss begr\u00fcndenden Tatsachen unterrichtet und angeh\u00f6rt zu werden.<\/p><p>Im Falle der Sanktionierung des Ausschlusses eines Mitglieds ist in jedem Fall die Ratifizierung durch die Generalversammlung erforderlich.<\/p><p>Der Verlust der Mitgliedschaft ist insbesondere dann vorgesehen, wenn das Verhalten des Mitglieds gegen die sozialen Grunds\u00e4tze verst\u00f6\u00dft oder das Ansehen des Vereins schwer sch\u00e4digt:<\/p><p>Betreten der R\u00e4umlichkeiten mit dem Rauchen von Cannabis<\/p><p>Verlassen des Gel\u00e4ndes mit dem Rauchen von Cannabis<\/p><p>Ausstellen oder Auslegen von gekauftem Material auf der Stra\u00dfe<\/p><p>sich in der N\u00e4he des Vereins wahllos von Dritten bedienen zu lassen.<\/p><p>Aggressives Verhalten und besonders aggressive Handlungen gegen\u00fcber anderen Mitgliedern und Passanten auf der Stra\u00dfe.<\/p><p>Mitglieder, die sich in einem Zustand extremer Trunkenheit befinden, k\u00f6nnen ihre Mitgliedschaft auch aufgrund eines sehr unsozialen und unkooperativen Verhaltens gegen\u00fcber Mitgliedern und Passanten auf der Stra\u00dfe und vor dem Lokal verlieren.<\/p><p>Der Konsum von anderen Substanzen als Cannabis und seinen Derivaten auf dem Gel\u00e4nde und nat\u00fcrlich der Handel mit diesen Substanzen, ob mit oder ohne Gewinnabsicht.<\/p><p>\u201eDer Royal Club und seine Mitglieder stehen f\u00fcr ein gepflegtes, soziales, kollegiales und hilfsbereites Miteinander innerhalb des Clubs, aber vor allem auch in unserer Gesellschaft. Denn wir wollen dies auch in unserer Gesellschaft durch unser Verhalten und Handeln innerhalb und au\u00dferhalb des Clubs f\u00f6rdern. Deshalb erwarten wir von unseren Mitgliedern, dass sie dies ebenfalls tun.\u201c<\/p><p><strong>Artikel 34: Rechte<\/strong><\/p><p>(1) Die Rechte der Vollmitglieder und der Gr\u00fcndungsmitglieder sind wie folgt:<\/p><p>Die Teilnahme an den Versammlungen mit Stimme und Stimmrecht.<\/p><p>a) Sie sind w\u00e4hlbar und k\u00f6nnen in die Exekutivpositionen gew\u00e4hlt werden.<\/p><p>c) Unterrichtung \u00fcber die Zusammensetzung der Leitungs- und Vertretungsorgane der Vereinigung, \u00fcber die Rechnungslegung und \u00fcber die Entwicklung der T\u00e4tigkeit der Vereinigung.<\/p><p>d) Anh\u00f6rung vor der Verh\u00e4ngung von Disziplinarma\u00dfnahmen gegen sie und Unterrichtung \u00fcber die Tatsachen, die zu diesen Ma\u00dfnahmen gef\u00fchrt haben, sowie Unterrichtung \u00fcber die Gr\u00fcnde f\u00fcr den Beschluss, mit dem gegebenenfalls die Sanktion verh\u00e4ngt wird.<\/p><p>e) \u00fcber den Vorstand Zugang zu den Unterlagen der Vereinigung zu haben.<\/p><p>f) An den Aktivit\u00e4ten des Vereins teilzunehmen und die G\u00fcter und Einrichtungen des Vereins zu nutzen, wobei die gleichen Rechte wie bei den \u00fcbrigen Mitgliedern zu beachten sind.<\/p><p>2. Die Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie die Gr\u00fcndungsmitglieder und die ordentlichen Mitglieder, mit Ausnahme der in den Abs\u00e4tzen a) und b) vorgesehenen Rechte. Ungeachtet dessen k\u00f6nnen sie an den Generalversammlungen mit Rederecht, aber ohne Stimmrecht teilnehmen.<\/p><p><strong>Artikel 35: Pflichten<\/strong><\/p><p>Die Pflichten der Gr\u00fcndungs- und Vollmitglieder sind folgende<\/p><p>a) Die Ziele des Vereins zu teilen und an ihrer Verwirklichung mitzuwirken.<\/p><p>b) Die Zahlung der Beitr\u00e4ge, Subskriptionen und sonstigen Zuwendungen, die gem\u00e4\u00df der Satzung auf jedes Mitglied entfallen k\u00f6nnen.<\/p><p>c) Den \u00fcbrigen Verpflichtungen, die sich aus den Bestimmungen der Satzung ergeben, nachzukommen.<\/p><p>d) sich an die g\u00fcltigen Beschl\u00fcsse des Vorstandes und der Generalversammlung zu halten und diese zu befolgen.<\/p><p>Unbeschadet des Verlusts des Mitgliedsstatus aufgrund der Nichtzahlung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge wird das aktive und passive Wahlrecht des Mitglieds bis zum Ausschluss ausgesetzt. Die Aussetzung des Rechts erfolgt mit der Nichtzahlung nur eines Mitgliedsbeitrags und bis zur Begleichung desselben oder dem endg\u00fcltigen Verlust des Mitgliedsstatus.<\/p><h3>KAPITEL VII WIRTSCHAFTSORDNUNG<\/h3><p><strong>Artikel 36: Gr\u00fcndungsverm\u00f6gen<\/strong><\/p><p>Das Gr\u00fcndungs- oder Anfangsverm\u00f6gen der Vereinigung zum Zeitpunkt ihrer Gr\u00fcndung betr\u00e4gt NULL Euro.<\/p><p><strong>Artikel 37: Eigentum an Verm\u00f6genswerten und Rechten<\/strong><\/p><p>Die Vereinigung tritt als Eigent\u00fcmerin aller G\u00fcter und Rechte auf, die ihr Verm\u00f6gen ausmachen; diese werden in ihrem Inventar erfasst und gegebenenfalls in den entsprechenden \u00f6ffentlichen Registern eingetragen.<\/p><p><strong>Artikel 38: finanzielle Mittel<\/strong><\/p><p>Die Vereinigung finanziert sich f\u00fcr die Entwicklung ihrer Aktivit\u00e4ten aus<\/p><p>a) Aus den Ertr\u00e4gen seines Verm\u00f6gens, soweit zutreffend.<\/p><p>b) den ordentlichen oder au\u00dferordentlichen Mitgliedsbeitr\u00e4gen der Mitglieder.<\/p><p>c) Spenden oder Subventionen, die von nat\u00fcrlichen oder juristischen Personen des \u00f6ffentlichen oder privaten Rechts gew\u00e4hrt werden k\u00f6nnen.<\/p><p>d) Schenkungen, Erbschaften oder Verm\u00e4chtnisse, die vom Vorstand angenommen werden.<\/p><p>e) Eink\u00fcnfte aus seiner T\u00e4tigkeit.<\/p><p>Die von der Vereinigung erzielten Gewinne, die aus der Aus\u00fcbung wirtschaftlicher T\u00e4tigkeiten, einschlie\u00dflich der Erbringung von Dienstleistungen, stammen, m\u00fcssen ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer Ziele verwendet werden und d\u00fcrfen auf keinen Fall unter den Mitgliedern oder ihren Ehegatten oder Personen, die mit ihnen in einem entsprechenden Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnis leben, oder unter ihren Verwandten verteilt werden, noch d\u00fcrfen sie unentgeltlich an nat\u00fcrliche oder juristische Personen mit einem gewinnbringenden Interesse \u00fcbertragen werden.<\/p><p><strong>Artikel 39: Haushaltsjahr, Haushaltsplan und Rechnungsf\u00fchrung<\/strong><\/p><p>1. Das Haushaltsjahr f\u00e4llt mit dem Kalenderjahr zusammen; es beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember eines jeden Jahres.<\/p><p>2. (2) Der Verwaltungsrat stellt jedes Jahr den Haushaltsplan auf, der von der Generalversammlung zu genehmigen ist. Mit der Genehmigung des Haushaltsplans werden die ordentlichen Beitr\u00e4ge f\u00fcr das entsprechende Gesch\u00e4ftsjahr genehmigt.<\/p><p>F\u00fcr die Genehmigung au\u00dferordentlicher Beitr\u00e4ge ist eine au\u00dferordentliche Generalversammlung einzuberufen, es sei denn, der Verein ist nicht liquide und die entsprechenden R\u00fcckstellungen und Ausgaben sind dringend, in diesem Fall gen\u00fcgt die Annahme der Vereinbarung durch den Vorstand nach einem Bericht des Schatzamtes und anschlie\u00dfender Ratifizierung durch die Generalversammlung, die innerhalb von drei\u00dfig Tagen nach der Annahme der Vereinbarung durch den Vorstand zu erfolgen hat.<\/p><p>3. Die Generalversammlung genehmigt die Jahresrechnung der Vereinigung j\u00e4hrlich nach Ablauf des Gesch\u00e4ftsjahres, auf das sie sich bezieht.<\/p><p>4. (4) Der Vorstand f\u00fchrt die entsprechenden Gesch\u00e4ftsb\u00fccher, die ein den tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnissen entsprechendes Bild der Verm\u00f6gens-, Ergebnis- und Finanzlage der Vereinigung vermitteln, sowie ein Protokollbuch und ein Mitgliederbuch.<\/p><h3>KAPITEL VIII AUFL\u00d6SUNG UND VERWENDUNG DES GRUNDKAPITALS<\/h3><p><strong>Artikel 40: Aufl\u00f6sung<\/strong><\/p><p>Die Vereinigung kann aus folgenden Gr\u00fcnden aufgel\u00f6st werden:<\/p><p>a) Durch einen mit qualifizierter Mehrheit gefassten Beschluss einer au\u00dferordentlichen Generalversammlung.<\/p><p>b) Aus den in Artikel 39 des Zivilgesetzbuches festgelegten Gr\u00fcnden.<\/p><p>c) Durch eine rechtskr\u00e4ftige gerichtliche Entscheidung.<\/p><p>d) Aus den in dieser Satzung festgelegten Gr\u00fcnden.<\/p><p>Artikel 41: Liquidation.<\/p><p>Sobald die Aufl\u00f6sung der Vereinigung beschlossen wurde, beginnt die Liquidationsfrist, bis zu deren Ende die Einheit ihre Rechtspers\u00f6nlichkeit beh\u00e4lt.<\/p><p>Die Mitglieder des Vorstands werden zum Zeitpunkt der Aufl\u00f6sung zu Liquidatoren, es sei denn, sie werden ausdr\u00fccklich von der Generalversammlung oder von der Person ernannt, die das Gericht innehat, das gegebenenfalls die Aufl\u00f6sung beschlie\u00dft.<\/p><p>Die Liquidatoren sind verantwortlich f\u00fcr<\/p><p>Die Unversehrtheit des Vereinsverm\u00f6gens zu gew\u00e4hrleisten.<\/p><p>Sie schlie\u00dfen die laufenden Gesch\u00e4fte ab und f\u00fchren die f\u00fcr die Liquidation erforderlichen neuen Gesch\u00e4fte durch.<\/p><p>den Einzug der Forderungen der Vereinigung.<\/p><p>Die Liquidation des Verm\u00f6gens und die Bezahlung der Gl\u00e4ubiger.<\/p><p>Verwendung des \u00fcbersch\u00fcssigen Verm\u00f6gens f\u00fcr die in den Statuten vorgesehenen Zwecke.<\/p><p>Die L\u00f6schung der Eintragungen im Register zu beantragen.<\/p><p>Der sich aus der Liquidation ergebende Netto\u00fcberschuss wird direkt an eine \u00f6ffentliche oder private gemeinn\u00fctzige Einrichtung mit \u00e4hnlichen Zielen wie die der Vereinigung, die sich bei der Aus\u00fcbung ihrer T\u00e4tigkeit hervorgetan hat, \u00fcbergeben.<\/p><p>Im Falle der Zahlungsunf\u00e4higkeit des Vereins leitet der Vorstand oder gegebenenfalls die Liquidatoren unverz\u00fcglich das entsprechende Konkursverfahren vor dem zust\u00e4ndigen Gericht ein.<\/p><h3>ZUSATZBESTIMMUNG<\/h3><p>In allen Angelegenheiten, die in dieser Satzung nicht vorgesehen sind, gelten das Organgesetz 1\/2002 vom 22. M\u00e4rz, das das Vereinsrecht regelt, das Gesetz 4\/2006 vom 23. Juni \u00fcber andalusische Vereine und andere erg\u00e4nzende Bestimmungen.<\/p><p>In MALAGA (MALAGA), am 20. NOVEMBER 2023<\/p><p>(UNTERSCHRIFTEN der Unterzeichner der Gr\u00fcndungsurkunde. Sie m\u00fcssen auch am Rand jeder Seite der Satzung unterschreiben.<\/p><p>Im Falle einer \u00c4nderung der im Vereinsregister eingetragenen Satzung m\u00fcssen die Personen, die den Vorsitz und das Sekretariat der K\u00f6rperschaft innehaben, unterschreiben. Sie m\u00fcssen auch am Rand jeder Seite der Satzung unterschreiben).<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>STATUTEN KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 1: Name und Natur Unter dem Namen \u201eASOCIACI\u00d3N Basic Hemps Royals Club\u201c wurde am 20. NOVEMBER 2023 in MALAGA (MALAGA) eine Organisation mit Vereins- und gemeinn\u00fctzigem Charakter gegr\u00fcndet, die unter dem Schutz der Bestimmungen des Artikels 22 der spanischen Verfassung steht, des Organgesetzes 1\/2002 vom 22. 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